Planungen im Rahmen der Bauleitplanung
Im Rahmen des Bebauungsplanes werden mit dem Grünordnungsplan die Grundlagen für die spätere Grünstruktur eines neuen Baugebietes gelegt und die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt.
Neben den Festlegungen zur Grünordnung wird im Bebauungsplanverfahrens die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bearbeitet. Der Landschaftsarchitekt bewertet die Schwere des Eingriffs in Natur und Landschaft, der durch die geplanten Maßnahmen entsteht. Im Ausgleichsbebauungsplan stellt der Landschaftsarchitekt die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft dar.
Bei Vorhaben im Außenbereich sind Eingriffsschwere und nötiger Ausgleich nach der Bayerischen Kompensationsverordnung BayKompV zu ermitteln. BayKompV
Als Landschaftsarchitektin bearbeite ich für Sie außerdem den Umweltbericht, der nach BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu erstellen ist und der die Auswirkungen der Planung sowie mögliche Alternativen darstellt.
Projektbeispiel Grünordnungsplan.
Der Grünordnungsplan ist Bestandteil der Bauleitplanung. Es wird z. B. festgesetzt, wie viele Bäume im neuen Baugebiet gepflanzt werden sollen und wo Fußwegeverbindungen entstehen. Jede Baumaßnahme stellt einen Eingriff in die natürliche Umwelt dar. Tiere, Pflanzen, Wasserhaushalt, Landschaftsbild etc. werden beeinträchtigt. Im Außenbereich wird die Eingriffsschwere über die Bayerische Kompensationsverordnung ermittelt. Das Naturschutzgesetz sieht vor, dass durch Ausgleichsmaßnahmen neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) können Eingriffe in Natur und Landschaft effektiv und flächenschonend ausgeglichen werden.Grünordnung
Eingriff
Ausgleich