Planungen im Rahmen der Bauleitplanung

Im Rahmen des Bebauungsplanes werden mit dem Grünordnungsplan die Grundlagen für die spätere Grünstruktur eines neuen Baugebietes gelegt und die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt.

Neben den Festlegungen zur Grünordnung wird im Bebauungsplanverfahrens die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bearbeitet. Der Landschaftsarchitekt bewertet die Schwere des Eingriffs in Natur und Landschaft, der durch die geplanten Maßnahmen entsteht. Im Ausgleichsbebauungsplan stellt der Landschaftsarchitekt die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft dar.

Bei Vorhaben im Außenbereich sind Eingriffsschwere und nötiger Ausgleich nach der Bayerischen Kompensationsverordnung BayKompV zu ermitteln. BayKompV

Als Landschaftsarchitektin bearbeite ich für Sie außerdem den Umweltbericht, der nach BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu erstellen ist und der die Auswirkungen der Planung sowie mögliche Alternativen darstellt.

Projektbeispiel Grünordnungsplan.