Aktuelle Infos zur Landschaftsarchitektur

Bayerische Kompensationsverordnung BayKompV

Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) können Engriffe in die Natur effektiv ausgeglichen werden.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft, wie z. B. der Bau eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich, müssen naturschutzfachlich ausgeglichen werden. Nur so kann die ökologische Vielfalt auch für künftige Generationen erhalten bleiben. In Bayern gibt es dafür die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV). Die Fläche, auf der der Eingriff in den Naturhaushalt stattfindet, wird nach einem festgelegten Punktesystem ökologisch bewertet. 

Auf der Fläche, die zum Ausgleich herangezogen wrid, muss eine ökologische Aufwertung stattfinden, z. B. durch die Pflanzung einer standortgerechten Hecke. Die Aufwertung, die diese Fläche durch die Ausgleichsmaßnahme erfährt, wird ebenfalls nach Punktesystem bewertet. Der Flächenbedarf für die Ausgleichsmaßnahme errechnet sich dann aus dem Abgleich der Punkte.

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