Die Stadt München hat eine Novellierung ihrer Baumschutzverordnung (Baumschutz VO) beschlossen, zahlreiche Veränderungen sind zu erwarten!
Die Stadt München schützt ihren Baumbestand bereits seit vielen Jahren durch eine Baumschutzverordnung, Ende Oktober wurde eine Änderung der Baumschutzverordnung vorbereitend beschlossen. Angedacht ist, dass die Novellierung Anfang 2026 in Kraft tritt.
Zahlreiche Veränderungen sind vorgesehen: so soll künftig der Schutz bereits für Bäume ab einem Stammdurchmesser von 60 cm, gemessen in 1 Meter Höhe, gelten. Bislang waren erst Bäume ab einem Stammdurchmesser von 80 cm geschützt. Weiter sollen künftig sowohl Obstgehölze und Kletterpflanzen ab einer bestimmten Größe Schutzstatur erhalten.
Eine gravierende Änderung betrifft die Ausgleichsmaßnahmen, die für Bäume fällig werden, die zum Beispiel im Zuge von Neubauten gefällt werden müssen. Wie bisher wird angestrebt, dass Baumfällungen so weit wie möglich vor Ort durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden. Wo das aus räumlichen Gründen nicht möglich ist, wurde die Ausgleichszahlung für gefällte Bäume drastisch erhöht.
Es ist geplant, dass künftig zur Fällung vorgesehene Gehölze nach ihrem Wert mit einem Punkteschema zu bewerten sind. Zu unterscheiden sind dabei drei Gruppen: Gehölze (ausgenommen Obst- und Klettergehölze), Obstgehölze und Klettergehölze an Wänden, für die es jeweils unterschiedliche Bewertungstabellen geben soll. Je größer und je gesünder ein Gehölz ist, desto mehr Punkte erreicht es.
Der Umfang der Ersatzpflanzung bemisst sich nach der ermittelten Punktzahl, ebenso wie die gegebenenfalls erforderliche Ausgleichszahlung. Angemessenheit und Zumutbarkeit sollen im Einzelfall geprüft werden.
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